VERTRÄGE UND RECHT

In unserer Sparte VERTRÄGE UND RECHT konzentrieren wir uns auf die Beratung unserer Klienten zu den rechtlichen Bestimmungen und Grundlagen, Usancen und Risiken im Hinblick auf Rechtsgeschäfte in Paraguay.

Im Gegensatz zu notariellen Urkunden können rechtsverbindliche Privatverträge in Paraguay grundsätzlich in jeder gewählten Sprache und auch ohne zwingende Beteiligung von Anwälten oder Notaren verfasst werden.

Código Civil Art.399.- Los instrumentos privados podrán ser otorgados en cualquier día, y ser redactados en la forma e idioma que las partes juzguen convenientes, pero la firma de ellas será indispensable para su validez, sin que sea permitido substituirla por signos, ni por las iniciales de los nombres o apellidos.

Unabhängig von der gewählten Sprache und der Art der abschliessenden Niederlegung bildet eine gründliche und kompetente Rechtsberatung und die professionelle Ausarbeitung von Vertragsinhalten und Vertragsklauseln durch die jeweiligen Ressortleiter von DAS KONTOR die Grundlage für die Durchsetzbarkeit getroffener Vereinbarungen bei eventuellen späteren gerichtlichen oder aussergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Rechtsprechung und Rechtspraxis, Art und Weise der Verfahrensführung, Verfahrensdauer und hohe Anwalts- und Verfahrenskosten in Paraguay stehen häufig im absoluten Widerspruch zu der Erwartungshaltung ausländischer Kläger und Beklagter. Unkalkulierbare gerichtliche Auseinandersetzungen sollten nur im äussersten Notfall angestrebt werden. In einem solchen Fall sind professionell ausformulierte Verträge, die sowohl Formvorschriften als auch gesetzlichen Bestimmungen genügen und die Interessen der Parteien klar abgrenzen und definieren, die einzige Möglichkeit, vor Gericht erfolgreich zu bestehen.

Die Deutsche Botschaft in Asunción informiert im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften (siehe auch IMMOBILIEN-SERVICE) auf ihrer Webseite:

Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich. Quelle: https://asuncion.diplo.de/py-de/service/-/1503632

Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten stellt DAS KONTOR neutrale und fachlich kompetente Schlichter, um einvernehmliche und tragfähige aussergerichtliche Lösungen zu erreichen.

Für Spezial- oder Generalvollmachten zur Vertretung des Vollmachtgebers in Nachlass- oder Immobilienangelegenheiten, bei der Leitung von Unternehmen oder der Verwaltung von Anwesen, beim Fahrzeugkauf oder bei Geldgeschäften schreibt der Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen die Form einer notariellen Urkunde und die Beteiligung eines Traductor Público vor (siehe auch PROFESSIONELLE ÜBERSETZUNGEN). Vollmachten bergen nach Aushändigung der Vollmachtsurkunde an den Bevollmächtigten aufgrund der eingeräumten weitreichenden Befugnisse ein entsprechend hohes Risiko der missbräuchlichen Verwendung, so dass eine vorgelagerte rechtliche Beratung und die gesetzlich ohnehin zwingend vorgeschriebene Beteiligung eines Traductor Público unbedingt anzuraten ist.

Auch der Vorsorge- oder Sterbefallregelung, inbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Absicherung Hinterbliebener, sollte eine entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sich die gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren im Hinblick auf die Möglichkeiten der Verfügung mittels Testament und andere wesentliche Fragen deutlich von den entsprechenden Regelungen in Deutschland oder Europa unterscheiden.

Erbrechtsexperten von DAS KONTOR beraten Sie nach vorangehender Terminvereinbarung zu allgemeinen rechtlichen Fragen als auch zu gesetzeskonformen Lösungsmöglichkeiten individueller Fall-Konstellationen (siehe auch RENTEN UND FINANZEN).

Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte per Email (Bereich Übersetzungen: tr_traducciones@hotmail.com – Bereich Beratung/Service: das-kontor@hotmail.com) oder per Telefon/Whatsapp/Telegram unter +595-(0)982 379 025

Büro des Honorarkonsuls der Bundesrepublik Deutschland / Stadtkontor

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Schreibstube

Silvio Codas e/ Mcal. López y Mcal. Estigarribia, Villarrica