PROFESSIONELLE ÜBERSETZUNGEN

Der Bereich der professionellen Übersetzungsdienstleistungen bildet bei DAS KONTOR nach wie vor das Rückgrat der Geschäftsfelder. Seit mehr als 10 Jahren erbringen wir in Paraguay schriftliche und mündliche Übersetzungsleistungen, die bei allen Regierungsstellen, Justiz-, Steuer- und Zollbehörden, Ämtern sowie privaten und öffentlichen Institutionen uneingeschränkt anerkannt werden. Fachliche Kompetenz, Erfahrung, Flexibilität und Diskretion bestimmen seit jeher unser Handeln.

Neben einer vertragssicheren Beherrschung der deutschen und spanischen Sprache bieten wir profunde Kenntnisse des Immobilien- und Vertragsrechts, der administrativen und notariellen Abläufe, der Verfahren und Kosten und vor allem im Hinblick auf die landestypischen Risiken beim Immobilienkauf, so dass wir unsere Klienten bei DAS KONTOR auch zu Grundstückspapieren, Vertragsinhalten, juristischen Fachbegriffen und Vertragsklauseln umfassend und professionell beraten können.

Offizielle Übersetzungen, ausgeführt durch einen Traductor Público Matriculado (unabhängiger, ausgebildeter Übersetzer mit entsprechender Eignungsprüfung und Zulassungskarte des Obersten Gerichtshofes in Asunción), werden in Paraguay von allen Behörden und Institutionen gefordert, bei denen Dokumente in einer Fremdsprache zur weiteren Bearbeitung eingereicht werden.

Desweiteren sind offizielle Übersetzungen, ausgeführt durch einen Traductor Público Matriculado, im Zusammenhang mit der Ausfertigung aller notariellen Urkunden (z. B. Grundstücksübertragungen, Abtretungserklärungen, Vollmachten, Testamenten) gesetzlich und somit unabdingbar vorgeschrieben und dienen dem Schutze jener Vertragspartner, die der spanischen Sprache nicht ausreichend mächtig sind.

Allen Anregungen Ihrer Vertragspartner oder Dritter zur Unterbindung oder Verwässerung dieser Sicherheitsvorschriften zum Schutze Sprachunkundiger sollten Sie mit äusserter Skepsis begegnen.

Wir empfehlen darüber hinaus, nicht nur bei notariellen Urkunden sondern auch bei allen Privatverträgen (z. B. Absichtserklärungen, Vorverträgen, privaten Grundstückskaufverträgen, Abtretungsverträgen von Nutzungs- und Bewirtschaftungsrechten, Mietverträgen, Arbeitsverträgen) und anderen wichtigen oder kapitalintensiven Transaktionen, die nicht in Ihrer Muttersprache abgewickelt werden, unbedingt einen Traductor Público Matriculado hinzuzuziehen.

Die zwingende gesetzliche Vorschrift zur Hinzuziehung eines Traductor Público Matriculado bei notariellen Urkunden lautet in der Übersetzung des Art. 390 des Bürgerlichen Gesetzbuches Paraguays wie folgt:

"Artikel 390 - Notarielle Urkunden sind in spanischer Sprache zu verfassen. Wenn die Erschienenen diese nicht beherrschen, ist wie folgt zu verfahren: a) die notarielle Urkunde wird in völliger Übereinstimmung mit einem Urkundenentwurf erstellt, der in einer Sprache verfasst wurde, in der sich die Erschienenen ausdrücken können, und sie unterzeichnen diesen Entwurf in Gegenwart des die Rechtshandlung beglaubigenden Notars; sofern die Unterschriften nicht in Gegenwart des Notars geleistet wurden, erfolgt deren Anerkennung. Der Entwurf wird durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer in die spanische Sprache übertragen und von ihm in Gegenwart des dies wiederum beglaubigenden Notars unterzeichnet. Sowohl der Entwurf als auch die Übersetzung werden als Bestandteil der notariellen Urkunde der Urkundensammlung beigefügt; und b) wenn die Erschienenen nicht fähig sind, in ihrer eigenen Sprache zu schreiben, so diktieren sie ihren Entwurf dem gerichtlich zugelassenen Übersetzer, der diesen schriftlich in die spanische Sprache überträgt und der nach Unterzeichnung durch ihn als Bestandteil der notariellen Urkunde zur Urkundensammlung genommen wird. Es wird selbst in jenen Fällen so verfahren, in denen der Notar und die Zeugen die Sprache der Erschienenen verstehen."

Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte per Email (Bereich Übersetzungen: tr_traducciones@hotmail.com – Bereich Beratung/Service: das-kontor@hotmail.com) oder per Telefon/Whatsapp/Telegram unter +595-(0)982 379 025

Büro des Honorarkonsuls der Bundesrepublik Deutschland / Stadtkontor

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