TREUHÄNDERAUFGABEN
In unserer Sparte TREUHÄNDERAUFGABEN erbringen wir namens und im Auftrage unserer Klienten vertraglich vereinbarte Leistungen und nutzen dafür die Synergien unserer anderen Geschäftsfelder wie IMMOBILIEN-SERVICE, VERTRÄGE UND RECHT, PROFESSIONELLE ÜBERSETZUNGEN.
Mit diesem verantwortungsvollen Service bietet DAS KONTOR insbesondere jenen Klienten einen sicheren Hafen, die keine absoluten Vertrauenspersonen im Lande haben und unaufschiebbare, sensible oder vertrauliche Handlungen aus Gründen der eigenen Abwesenheit in vertrauensvolle und gleichzeitig sprachlich und fachlich kompetente Hände übertragen müssen.
Typische Beispiele für TREUHÄNDERAUFGABEN sind die Überprüfung ausgehandelter Verträge vor der Unterzeichnung auf Einhaltung der vereinbarten Bedingungen, die Begleitung und Bewertung rechtlicher oder notarieller Verfahren im Interesse des Klienten, das termingerechte Erbringen von Unterschriften oder Zahlungen namens und in Vertretung des Klienten oder die Vertretung der Interessen des Klienten bei der Durchführung von Nachlassverfahren und dem Antreten des Erbes verstorbener Angehöriger.
DAS KONTOR erbringt TREUHÄNDERAUFGABEN auf Grundlage einer vor einem Notar erteilten Spezial- oder Generalvollmacht, die anschliessend zu ihrer Wirksamkeit in das betreffende öffentliche Register eingetragen wird. Vor jeder Handlung im Rahmen einer solchen Vollmacht prüft das jeweilige mit dem Vorgang befasste Notariat zur Sicherheit des Vollmachtgebers, ob die betreffende Vollmacht eingetragen und noch wirksam ist oder gar widerrufen wurde.
Art und Umfang der in Form einer notariellen Urkunde erteilten Spezial- oder Generalvollmacht regelt ein gesetzlich vorgeschriebener zweisprachiger und vom Vollmachtgeber unterzeichneter Auftrag an das Notariat (minuta), erarbeitet von einem staatlich akkreditierten Übersetzer (TRADUCTOR PÚBLICO), in welchem der rechtliche Rahmen und die Befugnisse aus der Vollmacht unzweifelhaft abgesteckt werden (siehe auch VERTRÄGE UND RECHT und PROFESSIONELLE ÜBERSETZUNGEN).
Die zwingende gesetzliche Vorschrift zur Hinzuziehung eines Traductor Público Matriculado bei notariellen Urkunden lautet in der Übersetzung des Art. 390 des Bürgerlichen Gesetzbuches Paraguays wie folgt:
"Artikel 390 - Notarielle Urkunden sind in spanischer Sprache zu verfassen. Wenn die Erschienenen diese nicht beherrschen, ist wie folgt zu verfahren: a) die notarielle Urkunde wird in völliger Übereinstimmung mit einem Urkundenentwurf erstellt, der in einer Sprache verfasst wurde, in der sich die Erschienenen ausdrücken können, und sie unterzeichnen diesen Entwurf in Gegenwart des die Rechtshandlung beglaubigenden Notars; sofern die Unterschriften nicht in Gegenwart des Notars geleistet wurden, erfolgt deren Anerkennung. Der Entwurf wird durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer in die spanische Sprache übertragen und von ihm in Gegenwart des dies wiederum beglaubigenden Notars unterzeichnet. Sowohl der Entwurf als auch die Übersetzung werden als Bestandteil der notariellen Urkunde der Urkundensammlung beigefügt; und b) wenn die Erschienenen nicht fähig sind, in ihrer eigenen Sprache zu schreiben, so diktieren sie ihren Entwurf dem gerichtlich zugelassenen Übersetzer, der diesen schriftlich in die spanische Sprache überträgt und der nach Unterzeichnung durch ihn als Bestandteil der notariellen Urkunde zur Urkundensammlung genommen wird. Es wird selbst in jenen Fällen so verfahren, in denen der Notar und die Zeugen die Sprache der Erschienenen verstehen."
Einzelheiten der Vertretung im Rahmen von TREUHÄNDERAUFGABEN werden in einem begleitenden Privatvertrag geregelt.
Bei DAS KONTOR unterliegen alle Tätigkeiten, die im Rahmen von TREUHÄNDERAUFGABEN erbracht werden dem strikten Vorbehalt der Rechenschaftslegung und Rechtfertigung der Handlungen gegenüber dem Vollmachtgeber.
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte per Email (Bereich Übersetzungen: tr_traducciones@hotmail.com – Bereich Beratung/Service: das-kontor@hotmail.com) oder per Telefon/Whatsapp/Telegram unter +595-(0)982 379 025