KONSULARDIENST
Am 02. Mai 2022 habe ich vom Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Paraguay, Herrn Holger Scherf, meine Ernennungsurkunde zum Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Villarrica / Paraguay für den die Verwaltungsbezirke Caazapá, Guairá und Paraguarí umfassenden Amtsbezirk ausgehändigt bekommen, womit die Berufung einhergeht, bei der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay namentlich auf den Gebieten der wirtschaftlichen Beziehungen und Kooperation, des Verkehrs, der Kultur und der Rechtspflege mitzuwirken und Deutschen sowie inländischen juristischen Personen nach pflichtgemässem Ermessen Rat und Beistand zu gewähren.
Im Büro des Honorarkonsuls werden viele, aber nicht alle konsularischen Dienstleistungen der Botschaft angeboten. Eine beispielhafte Auswahl:
• Annahme und Weiterleitung von Pass- oder Personalausweisanträgen
• Annahme und Weiterleitung von Anträgen auf Feststellung der Staatsangehörigkeit
• Beglaubigung von Unterschriften auf Lebensbescheinigungen, Genehmigungserklärungen (Fernverkauf von Immobilien), Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses, Erklärungen zur Namensführung, Anträgen auf Beglaubigung einer Auslandsgeburt oder Auslandseheschliessung
• Konsularische Bescheinigungen zu Renten-, Steuer-, Versicherungs-, Immobilien- oder Identitätsangelegenheiten (z. B. zur Vorlage bei Banken und Kooperativen oder bei der Einwanderungsbehörde)
• Beschaffung von Bescheinigungen, Urkunden oder von sonstigen Schriftstücken in Deutschland
• Amtliche Verwahrung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (z. B. bei Todesfällen)
• Beglaubigung einer durch den HK angefertigten Kopie eines Schriftstückes oder Ausweispapiers
Ergänzend zum Amt des Honorarkonsuls fassen wir in unserer Sparte KONSULARDIENST alle Leistungen zusammen, die im direkten Zusammenhang mit Veranlassungen bei Regierungsstellen, Gerichten, Ministerien, Behörden, Botschaften und Konsulaten in der Hauptstadt Asunción stehen.
DAS KONTOR veranlasst die Legalisierung ausländischer Dokumente vor dem paraguayischen Bildungsministerium und/oder Aussenministerium, die Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse, Diplome und anderer Urkunden durch die im Einzelfall zuständigen Behörden, die Überbeglaubigung oder Apostillierung paraguayischer Urkunden und Urteile vor dem Bildungsministerium, dem zentralen Personenstandsregister, Justizministerium, Aussenministerium und der Deutschen Botschaft oder, im Falle juristischer Dokumente, die Überbeglaubigung durch die zuständige Geschäftsstelle am Obersten Gerichtshof.
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte per Email (Honorarkonsul: villarrica@hk-diplo.de - Bereich Übersetzungen: tr_traducciones@hotmail.com – Bereich Beratung/Service: das-kontor@hotmail.com) oder per Telefon/Whatsapp/Telegram unter +595-(0)982 379 025